Sachkundenachweis - "Hundeführerschein"
Hundehalter/innen, die sich nach dem 1.Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht andersweitig als sachkundig gelten, müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen.
Die theoretische Prüfung ist vor der Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.
Für weitere Fragen zur Prüfung, sowie Ablauf und Kosten kontaktieren Sie mich gerne.